ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Begriffsbestimmung 
  • Vertrag: bezeichnet den Auftrag, die Auftragsbestätigung und den Dienstleistungsvertrag; 
  • Kunde: die natürliche Person, die den Vertrag abschließt, oder die juristische Person, in deren Namen ein Vertreter oder ein Bevollmächtigter den Vertrag im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit abschließt; 
  • Lieferdatum: bezeichnet das Lieferdatum des Produkts, das von Sprimoglass in der Auftragsbestätigung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt wurde; 
  • Endpreis: bezeichnet den vorläufigen Preis (ggf.) nach Anpassung in Übereinstimmung mit den Artikeln 4.7 und 4.8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen; 
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sprimoglass; 
  • Bestellung: bezeichnet eine Bestellung von Produkten durch den Kunden per E-Mail oder per elektronischem Datenaustausch („EDI“) auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags oder eines separaten Preisangebots von Sprimoglass;
  • Auftragsbestätigung: bezeichnet die schriftliche Annahme des Auftrags durch Sprimoglass;
  • Preisanpassungsmechanismus: der Preisanpassungsmechanismus wie in Artikel 4.8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, ggf. anwendbar auf den vorläufigen Preis; 
  • Preisangebot: bezeichnet ein von Sprimoglass auf Anfrage des Kunden ausgestelltes Preisangebot für die Produkte, wie in Artikel 3.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen näher beschrieben; 
  • Produkte: die von Sprimoglass hergestellten Produkte (Flachglas);
  • Vorläufiger Preis: bezeichnet den vorläufigen Preis gemäß Preisangebot, falls zutreffend, oder Auftragsbestätigung, basierend auf der Preisliste, wie im Dienstleistungsvertrag formuliert; 
  • Dienstleistungsvertrag: der Dienstleistungsvertrag, der dem Kunden von Sprimoglass von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird, einschließlich einer Preisliste und detaillierter Informationen über die Produkte und den Preisanpassungsmechanismus; 
  • Sprimoglass: Sprimoglass ist eine nach belgischem Recht gegründete und bestehende Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap/société anonyme) mit Sitz in der Rue de Louveigné 94-96, 4140 Sprimont, eingetragen in der zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0414.922.943 (RPR Lüttich, Sektion Lüttich); 
  • Gültigkeitsdauer: hat die Bedeutung, die ihr in Artikel 3.5 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird.
  • Garantie: hat die Bedeutung, die ihr in Artikel 10.1 der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird.
  1. Allgemeines

2.1. Unbeschadet anderer besonderer Bedingungen, die in einer separaten schriftlichen Vereinbarung vereinbart wurden, unterliegt jedes Preisangebot, jeder Auftrag, jede Auftragsbestätigung, jede Rechnung und jeder Dienstleistungsvertrag zwischen Sprimoglass und dem Kunden den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Dienstleistungsvertrag, der Auftragsbestätigung, den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Preisangebot, der/den Rechnung/en oder der Bestellung haben die folgenden Dokumente in der nachstehend genannten Reihenfolge Vorrang: (i) die Rechnung/en, (ii) die Auftragsbestätigung, (iii) die allgemeinen Geschäftsbedingungen, (iv) das Preisangebot, (v) der Dienstleistungsvertrag und (vi) die Bestellung. 

2.3. Der Kunde wurde zuvor über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und akzeptiert diese. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar.  

  1. Zustandekommen des Vertrags 

3.1. Der Kunde erkennt an, dass der Dienstleistungsvertrag sowohl für den Kunden als auch für Sprimoglass verbindlich ist und vom Kunden zur Erteilung eines Auftrags verwendet werden kann. 

3.2. Auf Anfrage des Kunden kann Sprimoglass dem Kunden ein separates Preisangebot übermitteln. Ein derartiges Preisangebot ist bis zur Bestätigung der Bestellung seitens Sprimoglass in Form einer Auftragsbestätigung nicht bindend.  

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, eine Bestellung vorzugsweise per EDI zu übermitteln. Wenn der Kunde dies nicht tut, behält sich Sprimoglass das Recht vor, dem Kunden – sofern dies im Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich anders festgelegt wurde – einen zusätzlichen Betrag in Höhe von einem Prozent (1 %) des Gesamtauftragsbetrags in Rechnung zu stellen, um die Sprimoglass entstandenen Verwaltungskosten zu decken. 

3.4. Sprimoglass lässt dem Kunden nach Erhalt einer Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail zukommen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Auftragsbestätigung erstellt wird, um zu überprüfen, ob alle Einzelheiten der Bestellung (einschließlich vorläufiger Preis) in der Auftragsbestätigung korrekt angegeben sind. 

3.5. Der Kunde erkennt an, dass der vorläufige Preis einer Gültigkeitsdauer in Übereinstimmung mit der Gültigkeitsdauer des zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrags (die „Gültigkeitsdauer“) unterliegt. 

3.6. Die Auftragsbestätigung ist für den Kunden verbindlich, es sei denn, der Kunde hat Sprimoglass innerhalb einer Frist von vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung über etwaige Fehler in der Auftragsbestätigung informiert. Alle Preise und Produkteigenschaften, die in der Auftragsbestätigung genannt werden, sind sowohl für Sprimoglass als auch für den Kunden verbindlich und können nicht geändert werden, es sei denn, (i) dies erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen oder (ii) in Übereinstimmung mit den Artikeln 4.7 und 4.8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3.7. Mit Ausnahme der Kündigung eines Vertrags durch den Kunden gemäß Artikel 4.7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können Verträge vom Kunden nur innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung storniert werden. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Sprimoglass einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von zehn Prozent (10 %) des Betrages des vorläufigen Preises zu zahlen, mit einem Mindestbetrag von einhundertfünfundzwanzig (125) Euro, unbeschadet des Rechts von Sprimoglass, einen zusätzlichen Schadensersatz zu fordern, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass ihm ein über diesen Betrag hinausgehender Schaden entstanden ist. Jegliche Stornierung nach dieser Frist berechtigt Sprimoglass, den gesamten Betrag des vorläufigen Preises in Rechnung zu stellen.

  1. Preise

4.1. Der von Sprimoglass in der Auftragsbestätigung oder im Preisangebot angegebene vorläufige Preis gilt stets pro Quadratmeter. Für den Fall, dass Sprimoglass im Dienstleistungsvertrag oder in einem anderen Dokument andere Stück-, Budget- oder geschätzte Gesamtpreise angibt, sind diese Preise lediglich Richtwerte. 

4.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei der Festlegung des vorläufigen Preises in der Auftragsbestätigung oder im Preisangebot (falls zutreffend) die Abmessungen bezüglich Länge und Breite der Produkte auf den nächsten Zentimeter aufgerundet werden. Die Abmessungen der Oberfläche werden auf den nächsten dm² aufgerundet, mit einem Mindestwert von fünfzig (50) dm² pro Volumen. Alle unregelmäßig geformten Produkte werden nach den Abmessungen des kleinsten umgebenden Rechtecks gemäß den Bestimmungen der Norm NBN B 06-001 gemessen.

4.3. Sowohl der von Sprimoglass angewandte vorläufige Preis als auch der Endpreis enthalten keine Mehrwertsteuer und schließen keine zusätzlichen Dienstleistungen ein, die von Sprimoglass erbracht werden können (entweder auf besonderen Wunsch des Kunden oder wenn Sprimoglass dies für notwendig hält), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Gestellen, die Reinigung von Glas, Verpackung, Transport, Versand oder Versicherung. Die mit diesen Dienstleistungen verbundenen Kosten sind im Dienstleistungsvertrag aufgeführt und gehen stets zu Lasten des Kunden.

4.4. Sofern dies auf der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder auf dem Preisangebot (falls zutreffend) nicht anders angegeben wurde, sind die Kosten für den Transport der Produkte im vorläufigen Preis enthalten, wenn und soweit (i) der Transport aus einer Lieferung von mindestens fünfzig (50) m² Produkten besteht, (ii) die Lieferung auf dem Gelände des Kunden (und nicht auf einer Baustelle) erfolgt und (iii) die Lieferung in Belgien erfolgt. Die Kosten für den Transport außerhalb der oben genannten Parameter sind nicht im vorläufigen Preis oder Endpreis enthalten und werden von Sprimoglass gemäß den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags separat in Rechnung gestellt. 

4.5. Sprimoglass behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten für die Bereitstellung von Gestellen zu berechnen. Sofern das Service Level Agreement nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, berechnet Sprimoglass drei (3) Euro (ohne MwSt.) Miete pro Gestell und pro Arbeitstag, wenn das Glasgestell dem Kunden noch fünfundvierzig (45) Arbeitstage nach dem Lieferdatum der Produkte zur Verfügung steht. Nach Ablauf einer Frist von neunzig (90) Arbeitstagen ab dem Lieferdatum berechnet Sprimoglass zehn (10) Euro (ohne MwSt.) Miete pro Gestell und Arbeitstag.

Bei Verlust von Gestellen ist Sprimoglass berechtigt, zusätzlich zu den vorgenannten Mietkosten einen Betrag von siebzighundertfünfzig (950) Euro (ohne MwSt.) pro verlorenem Gestell in Rechnung zu stellen.

4.6. Die Parteien können die Gewährung eines Skontos auf den Endpreis vereinbaren. Falls zutreffend muss ein solcher Skonto im Dienstleistungsvertrag oder der Auftragsbestätigung angegeben werden. 

4.7. Die Parteien vereinbaren, dass – falls das Lieferdatum nach dem spätesten Termin der Gültigkeitsdauer liegt – Sprimoglass den vorläufigen Preis auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise im zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag anpassen kann. In diesem Fall übermittelt der Kunde die aktualisierte Auftragsbestätigung und den angepassten vorläufigen Preis.  Sprimoglass verpflichtet sich des Weiteren, spätestens zwei (2) Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen aktualisierten Dienstleistungsvertrag bereitzustellen. Falls der vorläufige Preis höher ist als der ursprüngliche vorläufige Preis, der in der Auftragsbestätigung oder dem Preisangebot (falls zutreffend) aufgeführt wurde, hat der Kunde die Möglichkeit, (i) den Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung an Sprimoglass zu kündigen oder (ii) nach gemeinsamer Absprache mit Sprimoglass ein voraussichtliches Lieferdatum zu vereinbaren. Hat der Kunde weder Option (i) noch Option (ii) innerhalb eines Zeitraums von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt des angepassten vorläufigen Preises initiiert, wird der Vertrag von Sprimoglass zu den Bedingungen des angepassten vorläufigen Preises ausgeführt. 

4.8. Der vorläufige Preis unterliegt stets dem Preisanpassungsmechanismus, wie detailliert im Dienstleistungsvertrag beschrieben. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Alle Änderungen am vorläufigen Preis gemäß Preisanpassungsmechanismus unterliegen nicht der vorherigen Genehmigung durch den Kunden. 

  1. Zahlung

5.1. Sofern dies auf der Rechnung oder der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben wurde, sind alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. 

5.2. Ungeachtet des Artikels 5.1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Sprimoglass das Recht vor, vom Kunden vor der Lieferung der Produkte die Barzahlung (eines Teils) des vorläufigen Preises zu verlangen.

5.3. Jede Rechnung, die am Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde, führt von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung zu Verzugszinsen auf den ausstehenden Rechnungsbetrag zum gesetzlichen Zinssatz ab dem Fälligkeitstag gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in seiner jeweils gültigen Fassung, wobei jeder angefangene Monat als ganzer Monat zählt. 

5.4. Jeder Zahlungsverzug des Kunden ermächtigt Sprimoglass außerdem, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Prozent (10 %) des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch in Höhe von einhundertfünfundzwanzig (125) Euro, zu erheben. Diese Verwaltungsgebühr wird erst bei (verspäteter) Zahlung des Hauptrechnungsbetrags fällig. Die verspätete oder ausbleibende Zahlung einer Rechnung berechtigt Sprimoglass, die Produktion oder die Lieferung der Produkte an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden fälligen Rechnungen zu verschieben oder auszusetzen. Alle Kosten, die sich aus der gerichtlichen oder anderweitigen Durchsetzung der Zahlung ergeben, einschließlich Anwaltskosten, gehen zu Lasten des Kunden.

5.5. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, werden alle anderen Rechnungen sofort fällig und zahlbar.

5.6. Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge, einschließlich etwaiger Kosten und Zinsen, Eigentum von Sprimoglass. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte zu belasten, zu verpfänden, zu entsorgen oder anderweitig zu verändern, bevor er nicht alle vorgenannten Beträge vollständig bezahlt hat. Das Risiko der Produkte geht zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte an den Kunden auf diesen über. 

  1. (Elektronische) Rechnungsstellung

6.1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, die Rechnungen für seine Bestellungen auf elektronischem Wege zu erhalten, und stimmt dem zu, dass die Rechnungen nicht mehr in Papierform per Post verschickt werden. Die elektronische Rechnung ist das einzige Originalexemplar und hat den gleichen rechtlichen Wert wie eine gewöhnliche Rechnung auf Papier.

6.2. Die Rechnungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) gesendet.

6.3. Der Kunde verpflichtet sich, Sprimoglass korrekte Rechnungsdaten zur Verfügung zu stellen und diese anzupassen oder Sprimoglass mitzuteilen, wenn sich diese ändern. Sprimoglass haftet nicht für fehlerhafte Mitteilungen, wenn der Kunde falsche Informationen angibt oder die Informationen veraltet sind.

6.4. Die elektronischen Übermittlungsdienste von Sprimoglass können von Zeit zu Zeit für u. a. Wartungsarbeiten unterbrochen werden. Derartige Unterbrechungen werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt. Sprimoglass übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der elektronischen Übermittlungsdienste und kann daher für etwaige Unterbrechungen nicht haftbar gemacht werden.

6.5. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seine elektronischen Rechnungen einzusehen, zu überprüfen und aufzubewahren.

6.6. Der Kunde kann das elektronische Rechnungsstellungssystem kündigen, indem er Sprimoglass per E-Mail oder per Einschreiben darüber informiert. Im Falle einer Kündigung werden die Rechnungen nicht mehr auf elektronischem Wege übermittelt. Papierversionen werden auf dem Postweg an die Adresse gesendet, die der Kunde Sprimoglass mitgeteilt hat. Zu diesem Zweck wird dem Kunden eine Gebühr von zwei (2) Euro pro Rechnung in Rechnung gestellt.

  1. Lieferung und Transport

7.1. Sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich angegeben wurde, liefert Sprimoglass die Produkte an den Kunden an dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort. Auf Wunsch des Kunden und vorbehaltlich der Zustimmung von Sprimoglass können die Produkte vom Kunden in den Räumlichkeiten von Sprimoglass und an dem von Sprimoglass bestätigten Datum vor dem Transport zur Auslieferung überprüft werden. 

7.2. Ungeachtet des Artikels 7.1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde die Produkte nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Sprimoglass und dem Kunden in den Räumlichkeiten von Sprimoglass abholen. Der Kunde hat in diesem Fall jedoch keinen Anspruch auf eine Ermäßigung des Endpreises.   

7.3. In der Auftragsbestätigung wird ein vorläufiges Lieferdatum angegeben. Dieses Lieferdatum gilt für Sprimoglass nicht als verbindlich. Eine Verspätung bei der Lieferung der Produkte kann nicht zu Vertragsstrafen, Entschädigungen oder einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden führen. 

7.4. Sprimoglass ermächtigt den Kunden, die Lieferung einer fertigen Bestellung für einen Zeitraum von maximal fünfzehn (15) Kalendertagen ab dem ursprünglich geplanten Liefertermin zu verschieben. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass in diesem Fall die Gefahr für die Produkte ab dem ursprünglich vorgesehenen Lieferdatum von Sprimoglass auf den Kunden übergeht. Nach Ablauf der vorgenannten Frist von fünfzehn (15) Kalendertagen stellt Sprimoglass die Produkte und die Lagerkosten bis zur Lieferung oder Abholung der Produkte in Rechnung. 

7.5. Durch die Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Bestimmungen von Sprimoglass für Gestelle und Transport, wie im Dienstleistungsvertrag dargelegt, gelesen und akzeptiert hat.

  1. Herstellung – Zusammensetzung der Produkte

8.1. Sprimoglass fertigt die Produkte mit größter Sorgfalt und unter Anwendung allgemein anerkannter Industriestandards an, wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt. Die Herstellung der Produkte können jedoch dem Risiko unvorhersehbarer Umstände und Schwankungen bei den Rohstoffen unterliegen.

8.2. Die Arbeiten von Sprimoglass werden gemäß den Normen prEN-NBN S23-002:2020, NBN EN 12150, NBN EN 1279, den Spezifikationen für private Arbeiten (Nr. 22), die vom CNC (französischer Verbraucherrat), dem CSTC (belgisches Institut für Bauforschung) und dem FAB (belgischer Architektenverband) herausgegeben werden, sowie den NIT 214 und deren Ergänzungen und Aktualisierungen (veröffentlicht vom CSTC) ausgeführt.

8.3. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass Sprimoglass und die Lieferanten von Sprimoglass die in FIV/VGI 03 (NIT 214) festgelegten Mindestanforderungen in Bezug auf Abmessungen, Dicke, Ebenheit, Farben, optische Qualität und visuelle Mängel für Glas berücksichtigen.

8.4. Für den Fall, dass der Kunde eine Überprüfung der Zusammensetzung der Produkte verlangt, wird eine solche Überprüfung nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Sprimoglass kann nicht für die Nichteinhaltung der geltenden Normen in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Diese Überprüfung erfolgt auf der Grundlage der folgenden Standards: 

  1. Überprüfung der Zusammensetzung – Windwiderstand 
  2. Überprüfung gemäß:
  3. NBN S23-002: 2020
  4. Eurocodes
    1. Der Expositionsbereich muss vom Kunden angegeben werden. Gibt der Kunde keinen solchen Expositionsbereich an, werden eine Geschwindigkeit von fünfundzwanzig (25) Metern pro Sekunde und eine Höhe von zehn (10) Metern als Standardreferenz berücksichtigt.
    2. Die Überprüfung bietet Hinweise in Bezug auf die Instrumente und Mittel, die Sprimoglass zur Verfügung stehen (Vitralys, Vitrages Décisions, Mepla oder andere Berechnungsmethoden der Lieferanten von Sprimoglass). 
  5. Überprüfung der Zusammensetzung – Akustik
  6. Sprimoglass hat Verglasungen getestet, für die für einige Zusammensetzungen, die mit dem Kunden zu vereinbaren sind, ein PV geliefert werden kann. 
  7. Andere Zusammensetzungen können geschätzt werden, ohne dass eine Garantie für das Ergebnis besteht.
  8. Überprüfung der Zusammensetzung – Sicherheit
  9. Sprimoglass kann in Belgien eine Beratung in Bezug auf prEN-NBN S23-002:2020 anbieten, die endgültige Auswahl der Produkte erfolgt jedoch durch den Kunden.
  10. Wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde, geht Sprimoglass davon aus, dass die Produkte mit einer Höhe des Füllelements von mehr als neunzig (90) Zentimetern ohne Schutzgeländerfunktion platziert werden.
  11. Sprimoglass berücksichtigt dabei Erdbebengebiet Null.

8.5. Verklebung von Hifinity-Glasscheiben: Sprimoglass ist nicht verantwortlich für die von Reynaers auferlegten spezifischen Anforderungen bezüglich der technischen Anforderungen von Doppel- und Dreifachverglasungen.

  1. Vorlagen

9.1. Falls der Kunde Vorlagen, Zeichnungen oder Modelle zur Verfügung stellt, werden die Produkte nach diesen Zeichnungen, Vorlagen oder Modellen hergestellt, vorbehaltlich der ausdrücklichen Nennung der Abmessungen dieser Zeichnungen, Vorlagen oder Modelle in der Auftragsbestätigung. Stellt der Kunde Vorlagen zur Verfügung, so müssen diese entweder digital oder in einem festen Format (z. B. fester Karton) mit Abmessungen geliefert werden, die den tatsächlichen Abmessungen der bestellten Produkte entsprechen. Der Kunde muss alle von Sprimoglass diesbezüglich angeforderten Maßpläne zur Verfügung stellen. 

9.2. Wenn der Kunde seine Vorlagen, Zeichnungen oder Modelle nicht innerhalb einer Frist von drei (3) Monaten nach dem Lieferdatum der nach diesen Schablonen, Zeichnungen oder Modellen hergestellten Produkte zurückfordert, gehen die Vorlagen, Zeichnungen, Modelle und die dazugehörigen Maßpläne in das ausschließliche Eigentum von Sprimoglass über, das diese Vorlagen, Zeichnungen und Modelle nach eigenem Ermessen verwenden oder entsorgen kann, ohne dass der Kunde das Recht hat, diese zurückzufordern oder eine Entschädigung für die Übertragung Rechten des geistigen Eigentums in Bezug auf diese Vorlagen, Zeichnungen oder Modelle zu verlangen. 

9.3. Alle Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf Vorlagen, Zeichnungen und Modelle, die für die Herstellung und den Verkauf der Produkte von Sprimoglass verwendet werden, bleiben sein ausschließliches Eigentum.

  1. Garantie

10.1. Keine Garantie in Bezug auf die Produkte, mit Ausnahme der Garantie, dass: 

(i) die Produkte mit den Angaben in der Auftragsbestätigung übereinstimmen;

(ii) die Produkte in Übereinstimmung mit den Industriestandards gemäß Artikel 8.2 und 8.3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hergestellt wurden; und 

(iii) für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach dem Lieferdatum in Bezug auf Isolierglas und, sofern im Dienstleistungsvertrag nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dem Lieferdatum in Bezug auf strukturiertes Gitterglas oder Glas mit eingebauten Jalousien keine eingeschränkte Sicht durch Kondensation und Staubablagerungen auf der Innenfläche aufgrund von Mängeln an der hermetischen Versiegelung der Produkte besteht, mit der Ausnahme, dass für farbiges, nicht vorgespanntes Glas keine derartige Garantie unter (iii) gegeben wird (die „Garantie“).

10.2. Die Garantie gilt nicht, wenn einer der folgenden Fälle eingetreten ist: Versäumnis, einen gültigen Garantieanspruch gemäß Artikel 10.6. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen; unsachgemäße(r) Handhabung, Zuschnitt, Transport, Änderung oder Reparatur; Unfall, Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung; unsachgemäße Installation oder Wartung, die nicht mit den technischen Anweisungen von Sprimoglass übereinstimmt (insbesondere in Bezug auf Sonnenschutz- und Verbundglas); höhere Gewalt; Fahrlässigkeit, mangelnde Überwachung oder Wartung seitens des Kunden sowie normale Abnutzung und Verschleiß. 

10.3. Diese Garantie gilt nicht im Falle eines Defekts, der entweder durch vom Kunden geliefertes Material oder Zubehör oder durch vom Kunden erbrachte Dienstleistungen, durch eine bestimmte Qualität, ein bestimmtes Design, eine bestimmte Vorlage, eine bestimmte Zeichnung, ein bestimmtes Modell, eine bestimmte Glasquelle oder einen bestimmten Glastyp, ein bestimmtes Ausführungsverfahren, das vom Kunden vorgeschrieben wurde, oder durch einen Eingriff einer Person oder Einrichtung, die nicht zur Durchführung eines solchen Eingriffs berechtigt oder qualifiziert ist, verursacht wurde. 

10.4. Mit Ausnahme der Garantie lehnt Sprimoglass alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen und Garantien jeglicher Art ab, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, aller Konstruktionsgarantien und aller Leistungsgarantien, und das Vorstehende beschreibt ausschließlich die Verpflichtungen von Sprimoglass in Bezug auf die Qualität der verkauften Produkte.

10.5. Mit Ausnahme der Garantie gemäß Artikel 10.1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (iii) beginnt die Gültigkeitsdauer der Garantie am Tag der Lieferung durch Sprimoglass und endet: (i) am Tag der Installation der Produkte; oder (ii) nach einer Frist von drei (3) Monaten im Falle eines Renovierungsprojekts oder nach einer Frist von sechs (6) Monaten im Falle eines Neubauprojekts, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

10.6. Damit ein Garantieanspruch gültig ist: 

  • Die Reklamation erfolgt über das Webportal SynerBo, wie im Dienstleistungsvertrag näher beschrieben wurde.
  • Der Kunde muss Sprimoglass über jeden offensichtlichen Mangel, jede Anomalie oder Nichtübereinstimmung zwischen den gelieferten Produkten und der Auftragsbestätigung unverzüglich und spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dem Datum der Lieferung der Produkte informieren; 
  • Der Kunde muss Sprimoglass über jeden anderen Mangel, den er den Produkten zuschreibt und den der Kunde beweisen muss, innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach dessen Mitteilung durch den Kunden und in jedem Fall spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Lieferdatum im Falle eines Renovierungsprojekts oder innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach dem Lieferdatum im Falle eines Neubauprojekts mitteilen;
  • Jedem Garantieanspruch muss eine Dokumentation beigefügt werden, die Einzelheiten über den Garantieanspruch enthält; der Kunde muss diese zusätzlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die Sprimoglass im Laufe der Bewertung des Garantieanspruchs in angemessener Weise anfordern kann;
  • Sprimoglass ist jederzeit berechtigt, die betreffenden Produkte in den Räumlichkeiten des Kunden zu überprüfen, um den vom Kunden geltend gemachten Garantieanspruch zu bewerten. Wenn und soweit Sprimoglass den Gewährleistungsanspruch des Kunden als nicht gültig erachtet, behält sich Sprimoglass das Recht vor, entweder alle tatsächlich entstandenen Kosten oder einen Pauschalbetrag von hundert (100) Euro als Entschädigung für die in diesem Zusammenhang gemachten Reise- und sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen.  

10.7. Wenn und soweit Sprimoglass den Garantieanspruch des Kunden für gültig erachtet, liefert Sprimoglass auf eigene Kosten als einzige und ausschließliche Abhilfe in Bezug auf die Garantie ein Ersatzprodukt (oder einen Ersatz der defekten Teile des Produkts) oder stellt eine Gutschrift für die Beträge aus, die der Kunde zuvor an Sprimoglass in Bezug auf das betreffende defekte Produkt bezahlt hat. Die Wahl der Abhilfe und des Ortes der Abhilfe liegt im alleinigen Ermessen von Sprimoglass, und die Abhilfe beschränkt sich im Allgemeinen auf den Ersatz (der defekten Teile) des Produkts. Die Kosten für den Transport der Produkte oder der defekten Teile werden von Sprimoglass getragen.

10.8. Der Kunde trägt die volle und ausschließliche Verantwortung dafür, dass die Produkte fachgerecht und in Übereinstimmung mit den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften gelten, installiert werden.  

  1. Haftung 

11.2. Sprimoglass haftet in keinem Fall unter irgendeinem Vertrag für (a) die Verschlechterung jeglicher Art von Beschichtungen, die auf Wunsch des Kunden an der Außenseite des Isolierglases angebracht wurden, (b) Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Kunden, (c) Gewinn- oder Einnahmeverluste, Nutzungsausfälle, Folgeschäden und/oder Kapitalkosten, (d) Ansprüche von Kunden des Kunden oder anderen Dritten auf Schadenersatz oder Strafen und (e) alle anderen indirekten und/oder Folgeschäden, Verluste oder Kosten. Darüber hinaus haftet Sprimoglass nicht für Sachschäden, die eindeutig nicht die Lieferung von Sprimoglass betreffen, und, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Verletzungen oder Unfälle von Personen.  

11.3. Soweit die Tätigkeit von Sprimoglass von der Mitwirkung, den Leistungen und Lieferungen Dritter abhängig ist, haftet Sprimoglass in keinem Fall für Schäden, die aus dem Verschulden (außer bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) Dritter entstehen.

11.4. Soweit gesetzlich zulässig beschränkt sich die Gesamthaftung seitens Sprimoglass aufgrund oder in Bezug auf diesen Vertrag (aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder sonstigen Umständen) auf den Betrag des vorläufigen Preises gemäß Auftragsbestätigung und überschreitet diesen nicht.

  1. Höhere Gewalt

Sprimoglass kann nicht für Lieferverzögerungen oder Schäden haftbar gemacht werden, die auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind (hierzu gehören unter anderem Krieg, Unfälle, Terroranschläge, Streiks, Aussperrung, Brände, Epidemien, Pandemien, Verzögerungen durch Zulieferer, behördliche Maßnahmen, allgemeine Transportprobleme, Stromausfälle, höhere Gewalt in Bezug auf die Unterauftragnehmer von Sprimoglass, Störungen der Internetverbindung, des Datennetzwerks oder der Telekommunikation, Mängel oder Fehlerhaftigkeit von Gütern, Ausstattung oder Materialien). Höhere Gewalt hat die Aussetzung der vertraglichen Verpflichtungen von Sprimoglass zur Folge, bis das Ereignis der höheren Gewalt beendet ist. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, sind sowohl Sprimoglass als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird.  

  1. DSGVO – Personenbezogene Daten 

Sowohl Sprimoglass als auch der Kunde halten sich an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Sprimoglass bestätigt und der Kunde erkennt an und erteilt seine Zustimmung dazu, dass seine Kunden und/oder Personal ihre Zustimmung dazu erteilen, dass diese personenbezogenen Daten für die Kundenverwaltung, die Rechnungsstellung und für die Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen von Sprimoglass im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet werden können. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten können von Sprimoglass auch für Informations- oder Werbekampagnen verarbeitet werden. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Zugang zu den Daten oder deren Berichtigung verlangen. Der Kunde muss Sprimoglass informieren, wenn er keine kommerziellen Informationen erhalten möchte oder wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Informations- oder Werbekampagnen oder andere Direktmarketingzwecke beenden möchte.

  1. Beendigung des Vertrags 

14.1. Unbeschadet des Rechts von Sprimoglass, vom Kunden zusätzliche Garantien zu verlangen, ist Sprimoglass berechtigt, den Vertrag ohne vorherige gerichtliche Genehmigung mit sofortiger Wirkung aufzulösen, und zwar durch Mitteilung per Einschreiben an den Kunden, jedoch ohne Kündigungsfrist und ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat, und zwar in folgenden Fällen: (i) wenn der Kunde eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht (rechtzeitig und ordnungsgemäß) erfüllt, (ii) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, einen Antrag auf Konkurs stellt oder sich in einem Sanierungsverfahren befindet, (iii) wenn die Vermögenswerte des Kunden (teilweise) beschlagnahmt werden oder (iv) wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens derart verschlechtert, dass nach vernünftiger Einschätzung von Sprimoglass die Fähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist.
14.2. Im Falle einer Auflösung des Vertrages, wie in Artikel 14.1. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, behält sich Sprimoglass das Recht vor, eine Entschädigung für die Kosten und den Schaden zu fordern, die Sprimoglass durch eine solche Auflösung entstanden sind. 

  1. Anwendbares Recht – Rechtsstreitigkeiten

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge zwischen dem Kunden und Sprimoglass unterliegen belgischem Recht. Für alle Rechtsstreitigkeiten (einschließlich der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit außervertraglichen Verpflichtungen) sind die Gerichte in Lüttich, Abteilung Lüttich, zuständig.